Sachverständigenwesen - Architekturbüro Andreas Boxheimer, Viernheim

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Sachverständigenwesen

beraten

Was versteht man unter Sachverständigenwesen ?


• Private Bauherrenberatung

Sie möchten in Eigenregie Ihr Haus umbauen, renovieren, das Dach neueindecken lassen, Gauben erstellen oder Ihre Fassade energetisch auf Fordermann bringen, neue Fenster einbauen etc.Schnell sind hier Beträge zwischen 20.000 – 60.000 € aufzuwenden.Nun lohnt es sich mehrere Angebote einzuholen und die Qualität der Arbeiten von einem unabhängigen Fachmann überprüfen zu lassen.

Wir begleiten Sie von Beginn an mit
- erstellen von Angebotsunterlagen und auswerten der Angebote

- Unterstützung bei den Preisverhandlungen und anfertigen von Werksverträgen

- prüfen der eingebauten Qualität und führen die Abnahme der Bauleistungen mit Ihnen gemeinsam durch und prüfen die Rechnungen.



So können Sie oftmals viel Geld und Nerven einsparen, und „Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen“ und Sie wissen nicht weiter, dann helfen wir Ihnen natürlich auch.

• Schadengutachten für Gebäudebeschädigungen


Neubau oder Altbau, Bestandsumbau oder Anbau. „Wo gehobelt wird da fallen Späne“. Passieren kann immer etwas- aber was ist dann zu tun?Feuchtigkeit, Wärmebrücken, Schimmel, Risse sind oft das Resultat.Wir führen für Sie Zustands-, Schadens- und Sanierungsgutachten für privatrechtliche und Versicherungszwecke durch. Somit können schnell die Fragen bezüglich Mängelabgrenzung, Gewährleistungen, hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten und Maßtoleranzen geklärt werden.

Durch ein Schadensgutachten ermitteln wir „die Wurzel des Übels“.Hierbei wird die Verantwortlichkeit, die Sanierungsmaßnahmen und die zu erwartenden Sanierungskosten bestimmt.Somit kann ein außergerichtlicher Vergleich erreicht, ein Versicherungsfall abgewickelt oder eine notwendige Schadensersatzforderung vorbereitet werden.


• Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke:


Kaufen oder verkaufen Sie gerne eine Immobilie ohne genau Bescheid zu wissen, was diese eigentlich wirklich wert ist?

Wie viel muss z.B. in eine gebrauchte Immobilie investiert werden damit Sie Ihren Ansprüchen entspricht?

Sind Sie eine Erbengemeinschaft, die sich über den Wert des Immobilienerbes nicht im klaren ist?

Wird vielleicht eine Bewertung bezüglich des Erbschaftsteuergesetzes notwendig?

Möchten Sie finanzieren oder umfinanzieren – welchen Wert stellt Ihr Besitz, nach neutraler Betrachtung, eigentlich dar?

Es gibt viele Fragen welche sich durch ein Wertgutachten leichter klären lassen.


• Gewerbliche Investitionen sollten im Vorfeld analysiert werden!


Um Kapital gewinnbringend investieren zu können müssen die Basisparameter stimmen. Die Lage des Grundstückes, Ankauf einer Bestandsimmobilie oder Neubau. Kapitalbeteiligungen ,Übernahme eines bestehenden Betriebes oder Kapitalanlage?

Für diese Entscheidungen zu treffen gilt es die Ertragssituationen einzuschätzen und notwendige Investitionssummen für Bau oder Umbau zu beziffern.Des Weiteren sollte,

- eine Standortprüfung (infrastrukturell, ökonomisch und nutzungsrechtlich)
- eine Liegenschaftsanalyse mit Überprüfung der baurechtlichen Grundlagen – ermittlung
- ein Maßnahmenkatalog erstellt
- eine Ausstattungs- und Baubeschreibung verfasst
- die Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung erstellt
- die Beurteilungsunterlagen für Banken, Behörden, Investoren zusammengestelltwerden.

Hierbei bündeln sich unsere Erfahrungen aus Architektur, Schadensbegutachtung und Wertermittlung zu einer umfassenden Investitionsdokumentation.Diese hilft Ihnen bei der Beurteilung Ihres Vorhabens.


• Instandhaltungsplanung


01.06.2007 – Novellierung des Wohnungseigentümergesetzes

Auch bei einmaligen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen räumt der Gesetzgeber der Eigentümergemeinschaft nun die Möglichkeit ein, die Verteilung der Kosten per Mehrheitsbeschluss selbst zu regeln. Profitiert etwa ein Eigentümer von einer Baumaßnahme mehr als die anderen, so können auch höhere Kosten auf ihn umgelegt werden.

Beispiel:
Eine Partei, die im Erdgeschoss wohnt, wird sich unter Umständen nicht oder nur geringfügig am Einbau eines Fahrstuhls beteiligen müssen, wenn dies mehrheitlich (und nicht mehr einstimmig!) beschlossen wird. „

Dies führt zu gerechteren Ergebnissen“, heißt es im Bundesjustizministeriums.

Wir beraten die Hausgemeinschaften wie ein vorhandener Sanierungsstau moderat abbaubar ist.
Hierzu werden die notwendigen Arbeiten qualifiziert und ein entsprechender Instandsetzungssplan erstellt. Dieser beinhaltet neben der Art und Weise der Maßnahme, Materialvorschläge und Kostenschätzungen.So kann innerhalb eines vorhandenen Budgets über Jahre hinweg der Sanierungsstau aufgelöst werden.


Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein Angebot.



Unter 06204-708739-0 stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


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